Beschleunigte Grundqualifikation

Zielgruppe

Personen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis beruflich für den gewerblichen Güterverkehr oder Werkverkehr nutzen wollen.

Hintergrund

Die Anforderungen an beruflich tätiges Fahrpersonal sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Grundsätzlich ist der Nachweis einer sog. „beschleunigten Grundqualifikation“ im Umfang von mind. 140 Zeitstunden zusätzlich erforderlich. Das Verkehrsausbildungszentrum Erzgebirge vermittelt Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse, damit Sie die abschließende Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich bestehen können.

Nutzen

Grundlage für Ihre Zulassung zur IHK Prüfung.

Rechtliche / normative Grundlagen

Richtlinie (EU) 2018/645 BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV

Inhalte

unter anderem:

  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Arbeitsrecht und -sicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Güterbeförderung
  • Güterkraftverkehrsmarkt
  • Fahrperfektion,…

Voraussetzungen

Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung, da die Prüfungssprache auf Deutsch beschränkt ist.

Gültigkeit

Unbegrenzt. Für beruflich tätige Kraftfahrer (m/w/d) besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.

Abschluss

  • Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt
  • Teilnahmebestätigung

Gültigkeit

Unbegrenzt.

Für beruflich tätige Kraftfahrer (m/w/d) besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.

Berufskraftfahrerweiterbildung nach §9 BKrFQG (Module / SZ 95)

Abschluss

Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt
Teilnahmebestätigung

Sie werden automatisch zur sicheren Anmeldeseite des Serviceportals weitergeleitet. Die Datenübertragung erfolgt über eine verschlüsselte SSL-Verbindung.

Sie werden weitergeleitet in 3 Sekunden...

Wir sind jetzt AZAV-zertifiziert!

 
Gute Nachrichten: Wir sind jetzt AZAV-zertifiziert. Damit können unsere Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote ab sofort auch über eine Förderung der Agentur für Arbeit finanziert werden.
 
Dazu gehören die Führerschein­ausbildungen der Klassen C/CE, die Berufskraft­fahrer­qualifikation, die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer­qualifikationsgesetz (BKrFQG) sowie Schulungen für Kran, Hubarbeitsbühnen und Flurförderzeuge.
 
Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln, neu orientieren oder Ihre Qualifikationen erweitern? Wir beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten und finden gemeinsam die passende Weiterbildung für Sie.